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Information zum aktuellen Sachstand der Windenergieplanung im „Alten Testament“ Ortsteile Altenhellefeld, Grevenstein, Hellefeld, Linnepe, Meinkenbracht, Visbeck und Westenfeld

Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,
kaum ein anderes Thema hat die öffentliche Diskussion und auch die damit verbundenen Emotionen
in den letzten Wochen und Monaten in unserer Heimat so stark beeinflusst wie die Zukunft der
Energieversorgung und der Ausbau der erneuerbaren Energien im Sauerland.
Auch die Räte der Stadtverwaltungen, die Stadtverwaltungen, der Hochsauerlandkreis, die
Bezirksregierung und die Ortsvorsteher haben sich in den letzten Monaten und Jahren sehr häufig mit
dieser Thematik beschäftigt. Vor allem der Umgang mit der Windenergie hat dabei eine zentrale Rolle
eingenommen.
Aktuell sind die rechtlichen Rahmenbedingungen sehr dynamisch und nicht einfach zu überblicken.
Seit September dieses Jahrs hat sich die Lage aufgrund eines Urteils des Oberverwaltungsgerichtes
NRW noch einmal komplett verändert.
Deshalb möchten wir Ortsvorsteher Sie mit dieser Information über den aktuellen Sachstand der
Windenergieplanungen im „Alten Testament“ informieren und Sie auf den aktuellen Stand bringen,
damit Sie in der Lage sind sich ein Bild von der Situation zu machen.
Rechtlicher Hintergrund
– Bis Anfang 2023 konnten die Kommunen über die Flächennutzungspläne sogenannte
Konzentrationszonen für die Windenergie ausweisen. Dabei galt das Gebot, der Windkraft
substanziell Raum zu verschaffen. Das heißt, dass mindestens 10 % des für Windenergie
geeigneten Raums der Windenergie auch tatsächlich zur Verfügung gestellt werden musste.
Erfolgte keine Planung, waren Windenergieanlagen als privilegierte Vorhaben im
Außenbereich nahezu überall möglich.
– Seit Anfang 2023 wurde die Windenergieplanung durch das Wind-an-Land-Gesetz auf die
Ebene der Regionalplanung verlegt. In unserem Fall ist der Regionalrat der Bezirksregierung
Arnsberg zuständig. Dabei müssen von diesem bundesrechtlich festgelegte Flächenziele
erreicht werden. Dazu werden sogenannte Vorrangflächen als Windenergiebereiche
ausgewiesen. Der Entwurf des Regionalplans liegt aktuell bereits vor. Endgültig soll der
Regionalplan im 2. Quartal 2025 in Kraft treten. Nach dem Regionalplan muss das Sauerland
eine Mindestfläche von 2,2 % der Gesamtfläche bringen. Im Stadtgebiet Sundern weist der
Regionalplan bereits 6,5 % der Stadtgebietsfläche als Vorrangzone für Windkraft aus.
– Bis zum endgültigen Inkrafttreten des Regionalplans hat die Bezirksregierung als
Genehmigungsbehörde alle Anträge von Projektierern aufgrund des Landesplanungsgesetzes
NRW zurückgestellt, um so dem ungesteuerten Ausbau von Windenergieanlagen entgegen zu
treten.
– Mit Beschluss vom 26.09.2024 hat das Oberverwaltungsgericht NRW der
Genehmigungsbehörde dieses Instrument genommen. Eine Zurückstellung der Anträge ist
seitdem nicht mehr möglich.

Folgen
Seit September 2024 werden von den verschiedenen Projektierern Anlagen an diversen
Standorten beantragt. Alle Anlagen, die außerhalb der Vorrangflächen des Regionalplans
liegen, können von der Genehmigungsbehörde (HSK) nicht mehr ablehnt werden und müssen
genehmigt werden.
Mittlerweile sind im „Alten Testament“ bereits über 80 Anträge auf Windenergieanlagen
gestellt worden, wobei ein Großteil der Anlagen außerhalb der Vorrangflächen liegt. Die
insgesamt beanspruchte Fläche geht weit über den ohnehin schon hohen Flächenbeitrag des
Regionalplans hinaus.
Unsere Dorfbewohner sind zutiefst gespalten. Während die zahlreichen Waldeigentümer von
exorbitant hohen Pachten profitieren und verständlicherweise die Anlagen befürworten, ist ein
Großteil der Bevölkerung dagegen. Besonders betroffen sind die Familien, wo Abkömmlinge
der Höfe im Dorf gebaut haben. Es ist zu befürchten, dass sich der Zorn über das völlige
Versagen von Politik und öffentlicher Verwaltung bei der bevorstehenden Bundestags- und
Kommunalwahl gegen die etablierten Parteien richtet. Diese Folgen sind zu sehen unter:
https://www.youtube.com/@windkraftanlagenimsauerland
Ziel
Wir Ortsvorsteher fordern die Einhaltung des Regionalplans. Außerhalb der Vorrangflächen
des Regionalplans dürfen keine Windenergieanlagen genehmigt werden.
Wir werden uns mit diesem Ziel an die Öffentlichkeit wenden, aber auch an unsere Politiker
auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene.
Es darf nicht sein, dass unsere Heimat mit ihrer einzigartigen Natur und Landschaft durch den
ungeregelten Bau von Windenergieanlagen zerstört wird.
Bis zum 30.10 24 beim HSK eingegangene Anträge


Gezeichnet durch die Ortsvorsteher: Irene Kaiser, Hedwig Rademacher, Sibylle Rohe-Tekath, Udo
Hoffmann, Rüdiger Laufmöller, Thomas Jostes, Matthias Vitt

 

Flyer Wind Altes Testament